Der Haftpflichtfall ist der Eintritt des Versicherungsfalls bei einer Haftpflichtversicherung. Wenn der Haftpflichtfall eintritt, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer von Ansprüchen Dritter freistellen, und unbegründete Ansprüche abwehren.
Im Hinblick auf einen Verkehrsunfall heißt das Folgendes: Wenn A einen Unfall verschuldet, und dabei das Auto von B beschädigt, dann muss der Versicherer von A diesen von den Ansprüchen des B freistellen. Im Endeffekt muss also das Versicherungsunternehmen für den Schaden aufkommen, den A anderen Leuten zufügt (solange er das nicht absichtlich macht).
Der Haftpflichtfall ist das Ereignis, das den Anspruch des Dritten begründet. Bei unserem Beispiel wäre das der Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Ab diesem Zeitpunkt kann B nämlich von A Schadensersatz verlangen.
Der Haftpflichtfall bei der Haftpflichtversicherung ist das Äquivalent zum Kaskofall bei der Kaskoversicherung. Verwechseln sie die beiden Versicherungsarten nie, es bestehen große Unterschiede. Anders als die Kaskoversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nämlich eine Pflichtversicherung im Sinne von § 113 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Wer ohne sie auf öffentlichen Straßen fährt, macht sich strafbar.
Quelle: www.unfall-lexikon.de