Erklärung des Begriffs Kaskofall
Der Kaskofall ist der Eintritt des Versicherungsfalls bei einer Kaskoversicherung.
Wenn der Kaskofall eintritt, muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Versicherungssumme auszahlen. Eine Kaskoversicherung deckt vor allem den Verlust oder die
Beschädigung von Fahrzeugen ab. Wird das versicherte Fahrzeug also beschädigt, zerstört oder gestohlen, dann zahlt die Versicherung regelmäßig die Summe, die nötig ist, um ein
gleichwertiges Fahrzeug wiederzubeschaffen oder das Fahrzeug in seinen ursprünglichen Zustand
zurück zu versetzen. Wann genau ein Kaskofall eintritt oder nicht, wie viel Versicherer und Versicherungsnehmer zahlen müssen, und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, ist in einem
Versicherungsvertrag genauestens geregelt.
Verschiedene Versicherungsarten
Der Kaskofall im Kaskorecht ist das Äquivalent zum Haftpflichtfall bei der Haftpflichtversicherung. Bitte verwechseln sie die beiden Versicherungsarten nicht, sie unterscheiden sich nämlich erheblich. Die Kaskoversicherung unterteilt man in
Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.
Quelle: www.unfall-lexikon.de